Allergenkennzeichnung in Österreich: Pflichten, Haftung, Praxis

Fabian Fürlinger
Co-Founder, BuffetGo
1. Juni 2026·7 min Lesezeit

Allergenkennzeichnung klingt nach Bürokratie, ist aber im Kern eine einfache Frage: Weiß der Gast, was in seinem Essen steckt? In Österreich ist das gesetzlich geregelt, und die Verantwortung liegt klar beim Betreiber. Was das in der Praxis heißt, ohne Juristendeutsch.
Vorweg: Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der aktuelle Verordnungstext.
Wer ist verpflichtet?
Alle, die unverpackte Lebensmittel an Endverbraucher abgeben: Gastronomie, Buffets, Kantinen, Mensen, Caterer. Sobald offene Ware über die Theke geht, greift die Informationspflicht über die enthaltenen Allergene. Grundlage ist die EU-Verordnung 1169/2011, in Österreich konkretisiert durch die Allergeninformationsverordnung (BGBl. II Nr. 175/2014). Welche 14 Allergene das betrifft, steht im eigenen Beitrag.
Mündlich oder schriftlich?
Österreich lässt beide Wege zu, aber nicht beliebig:
Schriftlich bedeutet die Angabe direkt bei der Speise, etwa über die Buchstabencodes A bis R auf Karte, Schild oder im System.
Mündlich ist erlaubt, aber an drei Bedingungen geknüpft: ein gut sichtbarer schriftlicher Hinweis (sinngemäß „Informationen über allergene Zutaten erhalten Sie auf Nachfrage"), geschultes Personal während der gesamten Öffnungszeit und eine schriftliche Dokumentation pro Speise im Hintergrund, auf die sich die Auskunft stützt. Rein mündlich aus dem Gedächtnis, ohne Dokumentation, reicht nicht. In der Praxis ist die schriftliche, am besten digitale Variante die robustere, weil sie nicht an der Tagesform einer Person hängt.
Wer haftet?
Die Verantwortung liegt beim Betreiber, der die Speise abgibt. Eine falsche oder fehlende Angabe ist kein Kavaliersdelikt: Für einen Allergiker kann sie gesundheitliche Folgen haben, und behördlich drohen Konsequenzen. Gerade am Schulbuffet, wo Eltern sich auf die Angabe verlassen, wiegt das schwer. Eine verlässliche, dokumentierte Kennzeichnung schützt deshalb beide Seiten, den Gast und den Betreiber.
Was die Behörde verlangt, was bei Verstößen droht
Kontrolliert wird, ob die Information vorhanden, korrekt und aktuell ist. Bei Mängeln drohen Verwaltungsstrafen, deren Höhe vom Einzelfall und der Schwere abhängt. Konkrete Beträge legt die Behörde fest. Wichtiger als die Strafhöhe ist die Vermeidung: eine saubere, aktuelle Dokumentation pro Speise, die bei jeder Änderung mitzieht.
Der einfachste Weg zur Rechtssicherheit
Genau hier setzt die digitale Kennzeichnung an. Bei BuffetGo trägt jede Speise ihre Allergene mit, die Angabe ist für den Gast sichtbar, und jede Änderung an der Speisekarte wird protokolliert. Das ersetzt das händische Nachpflegen und macht die Auskunft unabhängig davon, wer gerade an der Theke steht. Wie das funktioniert, zeigt die Allergenkennzeichnung mit BuffetGo.
Quellen

Über den Autor
Fabian Fürlinger
Co-Founder von BuffetGo und Schüler der HTL Salzburg. Baut die Bestellsoftware für Schulbuffets, Kantinen und Mensen und sieht den Buffet-Alltag jeden Tag an der eigenen Schule.