Allergenkennzeichnung in Österreich: Pflichten, Haftung, Praxis

Fabian Fürlinger

Fabian Fürlinger

Co-Founder, BuffetGo

1. Juni 2026·7 min Lesezeit

Speise mit kleiner gedruckter Allergen-Infokarte auf einer Buffet-Theke

Allergenkennzeichnung klingt nach Bürokratie, ist aber im Kern eine einfache Frage: Weiß der Gast, was in seinem Essen steckt? In Österreich ist das gesetzlich geregelt, und die Verantwortung liegt klar beim Betreiber. Was das in der Praxis heißt, ohne Juristendeutsch.

Vorweg: Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der aktuelle Verordnungstext.

Wer ist verpflichtet?

Alle, die unverpackte Lebensmittel an Endverbraucher abgeben: Gastronomie, Buffets, Kantinen, Mensen, Caterer. Sobald offene Ware über die Theke geht, greift die Informationspflicht über die enthaltenen Allergene. Grundlage ist die EU-Verordnung 1169/2011, in Österreich konkretisiert durch die Allergeninformationsverordnung (BGBl. II Nr. 175/2014). Welche 14 Allergene das betrifft, steht im eigenen Beitrag.

Mündlich oder schriftlich?

Österreich lässt beide Wege zu, aber nicht beliebig:

Schriftlich bedeutet die Angabe direkt bei der Speise, etwa über die Buchstabencodes A bis R auf Karte, Schild oder im System.

Mündlich ist erlaubt, aber an drei Bedingungen geknüpft: ein gut sichtbarer schriftlicher Hinweis (sinngemäß „Informationen über allergene Zutaten erhalten Sie auf Nachfrage"), geschultes Personal während der gesamten Öffnungszeit und eine schriftliche Dokumentation pro Speise im Hintergrund, auf die sich die Auskunft stützt. Rein mündlich aus dem Gedächtnis, ohne Dokumentation, reicht nicht. In der Praxis ist die schriftliche, am besten digitale Variante die robustere, weil sie nicht an der Tagesform einer Person hängt.

Wer haftet?

Die Verantwortung liegt beim Betreiber, der die Speise abgibt. Eine falsche oder fehlende Angabe ist kein Kavaliersdelikt: Für einen Allergiker kann sie gesundheitliche Folgen haben, und behördlich drohen Konsequenzen. Gerade am Schulbuffet, wo Eltern sich auf die Angabe verlassen, wiegt das schwer. Eine verlässliche, dokumentierte Kennzeichnung schützt deshalb beide Seiten, den Gast und den Betreiber.

Was die Behörde verlangt, was bei Verstößen droht

Kontrolliert wird, ob die Information vorhanden, korrekt und aktuell ist. Bei Mängeln drohen Verwaltungsstrafen, deren Höhe vom Einzelfall und der Schwere abhängt. Konkrete Beträge legt die Behörde fest. Wichtiger als die Strafhöhe ist die Vermeidung: eine saubere, aktuelle Dokumentation pro Speise, die bei jeder Änderung mitzieht.

Der einfachste Weg zur Rechtssicherheit

Genau hier setzt die digitale Kennzeichnung an. Bei BuffetGo trägt jede Speise ihre Allergene mit, die Angabe ist für den Gast sichtbar, und jede Änderung an der Speisekarte wird protokolliert. Das ersetzt das händische Nachpflegen und macht die Auskunft unabhängig davon, wer gerade an der Theke steht. Wie das funktioniert, zeigt die Allergenkennzeichnung mit BuffetGo.

Quellen

Fabian Fürlinger

Über den Autor

Fabian Fürlinger

Co-Founder von BuffetGo und Schüler der HTL Salzburg. Baut die Bestellsoftware für Schulbuffets, Kantinen und Mensen und sieht den Buffet-Alltag jeden Tag an der eigenen Schule.

Was wir oft gefragt werden

Häufige Fragen

Wer muss in Österreich Allergene kennzeichnen?+

Alle, die unverpackte Lebensmittel an Endverbraucher abgeben: Gastronomie, Buffets, Kantinen, Mensen, Caterer. Für offen abgegebene Speisen gilt die Informationspflicht über die enthaltenen Allergene, geregelt durch die österreichische Allergeninformationsverordnung auf Basis der EU-Verordnung 1169/2011.

Reicht eine mündliche Auskunft, oder muss es schriftlich sein?+

Österreich lässt beides zu. Schriftlich bedeutet die Angabe direkt bei der Speise, etwa über die Buchstabencodes. Mündlich ist erlaubt, wenn geschultes Personal Auskunft gibt und eine schriftliche Dokumentation im Hintergrund vorliegt, auf die sich die Auskunft stützt. Rein mündlich ohne Dokumentation reicht nicht.

Wer haftet bei einer falschen Allergenangabe?+

Die Verantwortung liegt beim Betreiber, der die Speise abgibt. Eine falsche oder fehlende Angabe ist kein Kavaliersdelikt: Sie kann gesundheitliche Folgen für Allergiker haben und behördliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine verlässliche, dokumentierte Kennzeichnung schützt deshalb beide Seiten.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?+

Bei Mängeln drohen Verwaltungsstrafen, deren Höhe vom Einzelfall und der Schwere abhängt. Konkrete Beträge legt die Behörde fest, dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Wichtiger als die Strafhöhe ist die Vermeidung: saubere, aktuelle Dokumentation pro Speise.

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